Wichtige Fragen zu Sexualität und Familienplanung
- Was ist Familienplanung?
- Wo können wir uns über Schwangerschaft und Geburt informieren?
- Welche formalen Vorbereitungen sind vor der Geburt zu treffen?
- Wo soll das Kind auf die Welt kommen?
- Wo bekomme ich in der ersten Zeit nach der Geburt Unterstützung?
- Wie können wir eine ungewollte Schwangerschaft verhindern?
- Was hat Sexualität mit Gesundheit zu tun?
- Wie schützt man sich gegen sexuell übertragbare Krankheiten?
- Was ist Familienplanung?
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Familie ist, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden. Man kann etwas tun, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder um den Kinderwunsch zu erfüllen. Doch man kann nicht alles planen. Es gibt auch heute noch ungeplante Schwangerschaften und unerfüllte Kinderwünsche. Fast 20 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch können keine Kinder bekommen. Mit all diesen Fragen beschäftigen sich verschiedene Beratungsstellen unter dem Thema Familienplanung.
- Wo können wir uns über Schwangerschaft und Geburt informieren?
Die wichtigste Ansprechperson während einer Schwangerschaft ist die Frauenärztin (Gynäkologin) oder der Frauenarzt (Gynäkologe). Sie führen in regelmässigen Abständen medizinische Kontrollen durch. So können sie die Entwicklung des Kindes beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen. Auch frei schaffende Hebammen (Geburtshelferinnen) können Fragen zur Geburt schon während der Schwangerschaft beantworten.
In den Spitälern gibt es Kurse zur Geburtsvorbereitung. Dort erfahren Sie Wissenswertes zur Geburt, zum Stillen und zu den neuen Aufgaben als Eltern. In einigen Regionen der Schweiz werden diese Kurse in verschiedenen Sprachen durchgeführt.
In den Geburtsvorbereitungskursen der Caritas gibt es nützliche Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby. Die Kurse werden von interkulturellen Übersetzerinnen begleitet. Anbieter der Kurse sind die drei regionalen Caritas-Stellen Aargau, Graubünden und St. Gallen.
- Welche formalen Vorbereitungen sind vor der Geburt zu treffen?
Legen Sie das Familienbüchlein und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen.
Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.
- Wo soll das Kind auf die Welt kommen?
Während der Schwangerschaft meldet der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme Sie beim Spital für die Geburt an. Sie können wählen, ob Sie in einem Spital oder in einem Geburtshaus gebären möchten. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital auf die Welt.
Es ist auch möglich, bei Ihnen zu Hause mit der Unterstützung einer Hebamme zu gebären. Diese Hausgeburten sind jedoch nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen ratsam.
- Wo bekomme ich in der ersten Zeit nach der Geburt Unterstützung?
In den Tagen nach der Geburt soll sich die Mutter körperlich und seelisch erholen. In dieser ersten Woche (Wochenbett) werden Mutter und Kind medizinisch betreut. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Untersuchungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt auch gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung.
Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
- Wie können wir eine ungewollte Schwangerschaft verhindern?
Es gibt viele verschiedene moderne Verhütungsmethoden. Mit ihnen kann man verhindern, dass die Frau schwanger wird. Ein Paar sollte über die Wahl der passenden Verhütungsmethode gemeinsam sprechen. Ein Gespräch mit dem Hausarzt / der Hausärztin oder dem Gynäkologen / Gynäkologin hilft ebenfalls weiter. Für einige Methoden (z.B. die Pille) ist das Rezept eines Arztes notwendig.
Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: im Supermarkt, in der Apotheke etc.
Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach Versagen eines Verhütungsmittels (z.B. abgerutschtem Kondom) kann die Frau die «Pille danach» einnehmen. Sie ist eine Notfallverhütung und verhindert eine ungewollte Schwangerschaft.
Sind Sie ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, wenden Sie sich möglichst schnell an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an eine Familienberatungsstelle. Falls Sie sich gegen das Kind entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen straflos abzubrechen. Beratungsstellen können Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung helfen. Die dort arbeitenden Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden. Es gibt in jedem Kanton Beratungsstellen zu den Themen Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Aids.
- Was hat Sexualität mit Gesundheit zu tun?
Sexuelle Aktivitäten gehören zu einem gesunden Leben. In einer guten Partnerschaft fühlt man sich auch sexuell wohl, kennt den eigenen Körper und die eigenen Wünsche und respektiert den Partner oder die Partnerin. Das ist auch wichtig, wenn es mit dem Sex nicht klappt. Probleme beim sexuellen Verkehr sind häufig und normal. Sie können verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel körperliche Ursachen oder seelische Schwierigkeiten. Aber man kann etwas dagegen tun: Haben Sie Mut und sprechen Sie mit einem Arzt oder einer Ärztin darüber. Der Hausarzt oder die Hausärztin, eine Gynäkologin, ein Urologe oder eine Fachperson einer Beratungsstelle für Familienplanung können weiterhelfen.
Auch wenn Frauen keine Beschwerden haben, sollten sie sich spätestens ab 20 einmal im Jahr bei einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin untersuchen lassen. Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen lassen sich zum Beispiel Brustkrebs oder Gebärmutterhalskrebs frühzeitig erkennen.
- Wie schützt man sich gegen sexuell übertragbare Krankheiten?
Wer sexuell aktiv ist, muss sich gegen ansteckende Krankheiten schützen. Grundsätzlich ist das Risiko für Frauen wie auch für Männer hoch, sich beim ungeschützten Sex mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken. Sicherheit hätte man nur, wenn sich Mann und Frau vor dem Sex ärztlich untersuchen lassen. Weil das schwierig durchzuführen ist, sollte man – besonders bei neuen oder wechselnden Kontakten – unbedingt Kondome (auch Präservative genannt) benutzen.
Wenn Sie glauben, an einer sexuell übertragbaren Krankheit zu leiden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Wenn Sie schnell reagieren, ist die Chance zur Heilung grösser.
Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr kann man sich auch mit Viren anstecken, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei 16- bis 25-jährigen Frauen ist dieses Risiko besonders gross. Es gibt aber eine Impfung gegen diese Viren. Junge Frauen sollten sich impfen lassen, bevor sie sexuell aktiv werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Impfung für alle Mädchen bereits ab 11 bis 14 Jahren.
Einige sexuell übertragbare Krankheiten sind heilbar. Es gibt aber Ausnahmen: Aids und Hepatitis B sind zum Beispiel nicht heilbar. Die Immunschwäche Aids ist die Folge einer Infektion mit dem HI-Virus und kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Arzt / Ihre Ärztin oder an eine Beratungsstelle.
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