Wichtige Fragen über das Thema Weiterbildung

  1. Warum soll ich mich weiterbilden?
  2. Wie kann ich mich über Kursangebote informieren?
  3. Auf was muss ich bei der Wahl einer Weiterbildung achten?
  4. Wie werden ausländische Diplome anerkannt?
  5. Können auch Erwachsene eine Lehre machen?
  6. Gibt es finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen?
  7. Was ist ein DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT?


  1. Warum soll ich mich weiterbilden?

Auch wenn man bereits erwachsen ist und arbeitet oder schon eine Lehre abgeschlossen hat, kann man sich weiterbilden. Weil man sich für einen Kurs oder ein Thema interessiert. Oder weil man es mit dem Arbeitgeber besprochen hat und er die Weiterbildung unterstützt. Es gibt Weiterbildungsangebote in Vollzeit oder Teilzeit, tagsüber oder am Abend.

Mit einer Weiterbildung können Sie dem Arbeitgeber zeigen, dass Sie sich für die Arbeit interessieren und dazulernen möchten. Sie setzen damit ein klares und positives Signal.

Nach einer Weiterbildung können Sie vielleicht eine neue Aufgabe im Betrieb übernehmen oder Sie erhalten mehr Lohn. Dies müssen Sie natürlich mit dem Arbeitgeber besprechen. In manchen Fällen kann eine Weiterbildung sogar helfen, eine neue Stelle zu finden.

Viele Kantone bieten Integrationskurse an, in denen Migrantinnen und Migranten, die noch nicht lange in der Schweiz leben, Deutsch lernen oder mehr über das Leben in der Schweiz erfahren können. Oft bieten diese Kurse eine Kinderbetreuung an.

  1. Auf was muss ich bei der Wahl einer Weiterbildung achten?

Eine Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Deshalb sollten Sie den Kurs sorgfältig auswählen. Bei Interesse an einem Kurs hilft es, den Kursanbieter anzurufen und offene Fragen zu klären. Vielleicht können Sie bei einer Probelektion dabei sein oder eine Informationsveranstaltung besuchen. Stellen Sie sich oder dem Anbieter folgende Fragen:

  • Erreiche ich mit dem Kurs mein Weiterbildungsziel?
  • Bietet die Schule persönliche Beratungsgespräche an?
  • Kann ich den Kurs mit einem anerkannten Zertifikat oder Diplom abschliessen?
  • Wenn der Kurs auf eine anerkannte Prüfung vorbereitet: Wie viele Teilnehmer dieser Schule haben in den letzten Jahren die Prüfung bestanden?
  • Gibt es für den Kurs auch Hausaufgaben zu erledigen? Habe ich genügend Zeit und einen ruhigen Ort dafür?
  • Kann ich den Kurs notfalls vor Beginn absagen? Was sind die Bedingungen dafür?

Grundsätzlich gilt: Ein eidgenössisch anerkannter Abschluss ist ein sicherer Wert. Viele Anbieter in der Erwachsenenbildung haben ein Zertifikat erhalten, das auf die gute Qualität der Ausbildung hinweist. Das am weitesten verbreitete Zertifikat heisst eduQua.

  1. Wie werden ausländische Diplome anerkannt?

Nicht für jeden Beruf ist eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich. Falls Ihr Beruf in der Schweiz nicht reglementiert ist, können Sie ohne Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises Ihren Beruf ausüben. Ob Sie in Ihrem Berufsfeld arbeiten können, ist jedoch vom Arbeitsmarkt und den geforderten Ansprüchen des künftigen Arbeitgebers abhängig. Die Mehrheit der Berufe in der Schweiz ist nicht reglementiert.

Ist Ihr erlernter Beruf in der Schweiz reglementiert, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Diploms oder Berufsabschlusses durch eine schweizerische Behörde oder Institution. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Ausweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist.

Je nach Beruf sind in der Schweiz verschiedene Behörden oder Institutionen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. Im Bereich der nicht universitären Ausbildungen in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, sozialen Berufen und Kunst ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zuständig. Das gilt auch für Fachhochschulabschlüsse. Vor allem in den Bereichen Erziehung und Gesundheit sind andere Institutionen zuständig.

Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Für die Zulassung zu einem Studium wenden Sie sich direkt an die Hochschulen.

  1. Können auch Erwachsene eine Lehre machen?

Wenn Sie viel Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt haben, aber noch keinen Berufsabschluss haben, so können Sie den Berufsabschluss über ein so genanntes Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen erwerben. Oder Sie können einen Berufsabschluss auf dem 2. Bildungsweg nachholen.

Validierung von Bildungsleistungen bedeutet, dass Sie Ihr bisheriges Wissen und Ihre Erfahrungen in einem bestimmten Arbeitsgebiet dokumentieren und prüfen lassen. Sie müssen während mindestens fünf Jahren Erfahrungen in der Arbeitswelt in diesem Berufsfeld gesammelt haben. Nun können Sie diese Erfahrungen validieren lassen und somit einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen. Dabei identifizieren, analysieren und dokumentieren Sie Ihr Berufswissen in einem Dossier. Expertinnen und Experten des Berufs beurteilen Ihr Dossier. Wenn die Kompetenzen den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen, erhalten Sie den Ausweis. Wenn noch Lücken bestehen, können Sie sie mit ergänzender Bildung füllen.

Eine erwachsene Person kann eine Berufslehre aber auch auf dem 2. Bildungsweg nachholen. Auch hier müssen Sie mindestens fünf Jahre Erfahrungen in der Arbeitswelt in einem bestimmten Berufsfeld mitbringen. Nun müssen Sie allerdings noch die berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse des Lehrberufs lernen, zum Beispiel in einer entsprechenden Berufsschule. Für weit verbreitete Lehren wie etwa die kaufmännische Lehre gibt es spezielle Klassen für Erwachsene. Übrigens: Jedes Jahr legen in der Schweiz nach der passenden Vorbereitung über tausend erwachsene Personen eine eidgenössisch anerkannte Lehrabschlussprüfung ab.

  1. Gibt es finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen?

In vielen Fällen bezahlt der Arbeitgeber die Weiterbildung teilweise oder ganz. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber wünscht, dass Sie den Lehrgang besuchen. Sprechen Sie dieses Thema mit dem Arbeitgeber ab, bevor Sie sich für den Kurs anmelden.

Wer Probleme hat, die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung zu bezahlen, kann an verschiedenen Orten um Hilfe bitten. Es gibt die Möglichkeit, Stipendien oder Darlehen zu erhalten. In jedem Kanton gibt es eine Stipendienstelle. Dort kann man ein Gesuch einreichen. Die Stipendienstellen informieren auch über andere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Einige private Stiftungen helfen Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ebenfalls bei der Finanzierung der Weiterbildung.

  1. Was ist ein DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT?

Auch Menschen ohne Ausbildung oder Personen, die sich freiwillig engagieren, leisten viel und machen wertvolle Erfahrungen. Wer zum Beispiel freiwillige Pflegearbeit leistet oder ohne Lohn in einem Verein oder in der Gemeinde arbeitet, lernt immer wieder dazu.

Seit ein paar Jahren kann man diese Tätigkeiten auf dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT (auch Sozialzeitausweis genannt) festhalten. So können Sie zeigen, in welchen Bereichen Sie schon Erfahrungen machen konnten. Fragen Sie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Ihre Vorgesetzten nach dem DOSSIER FREIWILLIG ENGAGIERT. Sie können dieses Dossier auch bei einer Stellenbewerbung vorlegen.