Schule

  1. Wie ist die Schule in der Schweiz aufgebaut?
  2. Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten oder die Schule an?
  3. Funktioniert der Kindergarten schon wie die Schule?
  4. Wie kann ich meinem Kind helfen, die deutsche Sprache zu lernen?
  5. Welche Fächer werden in der Schule unterrichtet?
  6. Welche Noten gibt es in der Schule?
  7. Mein Kind kommt in die Sekundarstufe I. Wie funktioniert das?
  8. Darf mein Kind an einem kulturellen Festtag in der Schule fehlen?
  9. Ist die Teilnahme an Klassenlagern und Schulreisen obligatorisch?
  10. Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?

Wichtige Fragen zur Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern

  1. Wen muss ich informieren, wenn mein Kind krank ist?
  2. Wer betreut mein Kind über Mittag oder nach der Schule?
  3. Wo wird mein Kind während der Schulferien betreut?

Wichtige Fragen zur Unterstützung von Schulkindern und Eltern im Schulalltag und in schwierigen Situationen

  1. Wie kann ich mein Kind in der Schule unterstützten?
  2. Wer hilft meinem Kind bei den Hausaufgaben?
  3. Welche Angebote gibt es für fremdsprachige Kinder?
  4. Kann mein Kind auch ohne Aufenthaltsbewilligung in die Schule?
  5. Mein Kind fühlt sich in der Schule nicht wohl. Was soll ich tun?
  6. Was macht der Schulpsychologische Dienst?
  7. Gibt es zusätzliche Hilfe bei besonderen Schwierigkeiten?

Mittelschule

21. Was ist eine Mittelschule?

22. Wie wird man in die Mittelschule aufgenommen?

23. Welche Möglichkeiten bieten sich nach der Mittelschule?

24. Wo erhalte ich weitere Informationen?

 

  1. Wie ist die Schule in der Schweiz aufgebaut?

Die Kinder in der Schweiz werden mit etwa vier Jahren eingeschult. Die Einschulung erfolgt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Der Kindergarten gehört in manchen Kantonen bereits zur obligatorischen Schulzeit, in anderen Kantonen ist er noch freiwillig.

Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule (Kindergarten und Primarschule sind zusammen die Primarstufe) und danach die Sekundarstufe I. Der Besuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt elf Jahre. Je nach Kanton können diese Schuljahre anders aufgeteilt. In der Mehrzahl der Kantone dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe I drei Jahre. In vielen Kantonen gibt es auf der Sekundarstufe I verschiedene Schultypen mit höherem oder tieferem Schwierigkeitsgrad. Wie diese Anforderungsniveaus genannt werden, ist je nach Kanton unterschiedlich.

Nach der obligatorischen Schulzeit haben die SchülerInnen verschiedene Möglichkeiten ihre Ausbildung fortzusetzen: Sekundarstufe II, Berufsfachschulen, Mittelschulen etc. (mehr Informationen hierzu im Kapitel „Berufswahl“).

Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig.

In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Erkundigen Sie sich im Schulsekretariat Ihrer Wohngemeinde, wie die Schule bei Ihnen aufgebaut ist.

  1. Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten oder die Schule an?

Ihr Kind ist bei den Einwohnerdiensten eingetragen und somit automatisch für den Volksschulunterricht (Kindergarten und Sekundarstufe I) angemeldet. Sie erhalten von der Schulverwaltung rechtzeitig einen Brief mit Informationen zur Einschulung.

  1. Funktioniert der Kindergarten schon wie die Schule?

Der Kindergarten ist ein Teil der Primarstufe. Die Kinder spielen viel, sie malen, singen, tanzen und basteln und erhalten kurze Lektionen. Manchmal spielen die Kinder alleine oder mit anderen Kindern, manchmal spielen sie nach Anleitung des/der KindergärtnerIn.

Durch das Spielen und die Lektionen erlernen die Kinder wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können: zuhören, sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheidungen treffen. Sie lernen auch, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtzufinden und gemeinsame Regeln zu respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.

  1. Wie kann ich meinem Kind helfen, die deutsche Sprache zu lernen?

Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt es dafür unzählige Möglichkeiten. Nehmen Sie sich so oft wie möglich Zeit, mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und ihnen zuzuhören. Unterstützen können Sie Ihr Kind auch so: Freuen Sie sich darüber, wenn es im Kindergarten oder in der Schule neue deutsche Wörter gelernt hat.

Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule.

  1. Welche Fächer werden in der Schule unterrichtet?

In der Regel erhalten die Kinder Unterricht in folgenden Fächern: Deutsch (in der französischen Schweiz Französisch, in der italienischen Schweiz Italienisch), Mathematik, Mensch und Umwelt, Sport (Turnen und Schwimmen), Musik, Zeichnen, Handarbeit und Werken, zweite Landessprache, Englisch, Hauswirtschaft. Zum Schulprogramm können auch Religion und Lebenskunde gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat).

Auch die Unterrichtsfächer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das betrifft insbesondere die Fremdsprachen. In den meisten Kantonen wird bereits ab der zweiten oder dritten Klasse der Primarschule eine erste Fremdsprache unterrichtet (Englisch oder eine zweite Landessprache) und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache (Englisch oder eine zweite Landesprache).

Der allgemeine Religionsunterricht beschäftigt sich mit allen Weltreligionen. Dieser Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Unterricht in christlicher Religion (teilweise auch «Biblische Geschichte» genannt) bieten zum Teil die Schulen, zum Teil die Kirchen an. Kinder ohne christlichen Hintergrund müssen nicht an diesen Unterricht teilnehmen. Die Eltern müssen ihre Kinder schriftlich abmelden. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim Schulsekretariat.

  1. Welche Noten gibt es in der Schule?

Auch die Beurteilung der Leistungen eines Schülers oder einer Schülerin können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. In den meisten Kantonen der deutschen Schweiz gibt es spätestens ab der 2. oder 3. Klasse der Primarschule zweimal im Jahr ein Zeugnis und einen Bericht über die schulischen Leistungen des Kindes (Lernbericht). In den ersten Jahren der Primarschule verfassen die Lehrpersonen in vielen Kantonen nur einen Lernbericht.

Die Zeugnisnoten gehen von 1 bis 6:

Die Noten bedeuten:

1 = sehr schwach

2 = schwach

3 = ungenügend

4 = genügend

5 = gut

6 = sehr gut

Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4.5 oder 5.5.

Manchmal stehen im Zeugnis statt Noten auch Worte, zum Beispiel sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Die Eltern müssen das Zeugnis unterschreiben und das Kind muss es wieder in die Schule zurückbringen.

  1. Mein Kind kommt in die Sekundarstufe I. Wie funktioniert das?

Nach der Primarstufe wechselt Ihr Kind in die Sekundarstufe. Die Lehrerin oder der Lehrer macht einen Vorschlag, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird auf seine Noten und auf sein Verhalten in der Schule geachtet. Damit ist gemeint, wie das Kind im Unterricht Interesse, Fleiss, Selbständigkeit im Lernen und Verlässlichkeit gezeigt hat.

Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, informieren Sie die Lehrperson darüber. Der Entscheid wird durch die Schulpflege (lokale Schulbehörde) gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen.

  1. Darf mein Kind an einem kulturellen Festtag in der Schule fehlen?

In manchen Gemeinden werden die Kinder an wichtigen religiösen oder kulturellen Festtagen in ihrer Herkunftskultur vom Kindergartenbesuch dispensiert. Das heisst, sie müssen an diesem Tag nicht in den Kindergarten gehen.

In manchen Kantonen können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr (z.B. an hohen religiösen Feiertagen der Herkunftskultur) vom Schulbesuch befreit werden. Die Eltern müssen den Antrag auf einen schulfreien Tag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. Diese Tage werden in vielen Gemeinden Joker-Tage genannt. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist.

  1. Ist die Teilnahme an Klassenlagern und Schulreisen obligatorisch?

Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern, Projektwochen und Ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer.

  1. Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?

Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung Ihrer Tochter oder Ihres Sohns. Gegen Entscheide der Schulbehörde über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen.

Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin sofort informieren.

In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.

Bei Fragen oder Problemen ist grundsätzlich der/die KindergärtnerIn oder der/die LehrerIn Ihre erste Ansprechperson. Falls Ihr Anliegen nicht mit der Lehrperson geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.


Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern

  1. Wen muss ich informieren, wenn mein Kind krank ist?

Wenn das Kind krank ist, müssen Sie den/die KindergärtnerIn oder den/die LehrerIn unbedingt darüber informieren. Rufen Sie deshalb vor Schulbeginn im Kindergarten oder in der Schule an. Manche KindergärtnerInnen oder Lehrerpersonen geben für den Notfall auch ihre Privatnummer an.

Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen.

  1. Wer betreut mein Kind über Mittag oder nach der Schule?

In manchen Gemeinden gibt es Tageshorte oder Kindertagesstätten. Dort werden Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schulzeit betreut. Die Kinder können dort auch zu Mittag essen. Manche Schulen bieten selber eine Mittagsbetreuung an. Das ist aber nicht die Regel.

In vielen Gemeinden gibt es über Mittag auch einen Mittagstisch, wo die Kinder essen können. Erkundigen Sie sich im Kindergarten oder der Schule nach Betreuungsangeboten der Gemeinde.

Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden.

  1. Wo wird mein Kind während der Schulferien betreut?

Berufstätige Eltern können meistens nicht während allen Schulferienwochen selbst Ferien nehmen. Für Kindergarten- und Schulkinder bestehen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten, die zum Teil die Schule anbietet. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim Hort, welche Möglichkeiten es gibt. Familien können sich auch privat zusammentun und ihre Kinder gegenseitig betreuen.

Unterstützung von Schulkindern und Eltern im Schulalltag und in schwierigen Situationen

  1. Wie kann ich mein Kind in der Schule unterstützen?

Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das, was Ihr Kind lernt. Fragen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute im Kindergarten / in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Freuen Sie sich mit dem Kind, wenn ihm etwas gut gelungen ist und machen Sie ihm Mut, wenn etwas noch schwierig ist.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Handy, Fernsehen oder Radio).

Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel TV sehen oder Computerspiele machen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe.

Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren.

Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (auch «interkulturelle(r) ÜbersetzerIn» oder «interkulturelle(r) VermittlerIn»). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzt.

  1. Wer hilft meinem Kind bei den Hausaufgaben?

Die Lehrerin oder der Lehrer gibt den Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben. Die Kinder sollen die Hausaufgaben zuhause selber lösen. Die Eltern können ihr Kind aber unterstützen, damit es die Hausaufgaben jeden Tag macht. Es hilft, wenn es die Hausaufgaben jeden Tag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort macht und dabei nicht gestört wird. Schalten Sie deshalb in dieser Zeit auch das Handy, das Radio und den Fernseher ab. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass.

Manche Gemeinden und Schulen bieten anschliessend an die Schulzeit eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Auch Vereine und Organisationen führen manchmal kostengünstige Lernprojekte durch, die von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern betreut werden. Es gibt auch private Nachhilfeangebote.

  1. Welche Angebote gibt es für fremdsprachige Kinder?

Für Kinder, die während der Schulzeit neu in die Schweiz einreisen, gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden eine Integrationsklasse. In dieser Klasse erhalten die Kinder während eines halben oder ganzen Jahres intensiven Deutschunterricht als Unterstützung für die schulische Integration.

Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige (DfF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während einem bis zwei Jahren.

Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.

  1. Kann mein Kind auch ohne Aufenthaltsbewilligung in die Schule?

Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung und Diskretion über den Aufenthaltsstatus zu wahren. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle.

  1. Mein Kind fühlt sich in der Schule nicht wohl. Was soll ich tun?

Es ist wichtig, dass Sie mit dem/der KindergärtnerIn oder der Lehrperson darüber sprechen. So können Sie miteinander eine Lösung suchen. Das kann der Beizug eines Kinderarztes, einer Psychologin oder einer Heilpädagogin sein. Nehmen Sie jemandem zum Übersetzen mit, wenn das nötig ist. Wenn Sie sich mit dem/der KindergärtnerIn oder der Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

  1. Was macht der Schulpsychologische Dienst?

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule.

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann.

Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann.

20. Gibt es zusätzliche Hilfe bei besonderen Schwierigkeiten?

Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, ist es wichtig, dass sie Hilfe bekommen. Für verschiedene Probleme gibt es kostenlose Unterstützung: Wenn das Kind Probleme beim Sprechen hat, kann eine Fachperson in Logopädie helfen. Bei Problemen beim Lesen und Schreiben hilft eine Legasthenie-Therapie. Eine Therapie in Psychomotorik unterstützt bei Problemen beim Bewegen und integrativer Förderunterricht bei Problemen beim Lernen.

Manche Kinder haben Mühe, dem normalen Unterricht zu folgen. Für sie gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden besondere Klassen. Sie heissen Kleinklassen. In diesen Klassen hat es weniger Schülerinnen und Schüler als in den Regelklassen (normale Klassen). Die Lehrpersonen in den Kleinklassen haben eine zusätzliche Ausbildung.

Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen integrativen Förderunterricht.

Wichtige Informationen zur Mittelschule

  1. Was ist eine Mittelschule?

Die ersten neun Schuljahre sind für alle Kinder in der Schweiz obligatorisch. Die höheren Schulen nach der obligatorischen Schulzeit nennt man Mittelschulen – auch Gymnasium, Kantonsschule, «Gymi» oder «Kanti» genannt. Ihr Besuch ist freiwillig. Um eine Mittelschule besuchen zu können, sind gute Schulnoten Voraussetzung. Die Mittelschule wird mit einer Matura abgeschlossen. Diese benötigt man, um später eine akademische Ausbildung etwa an einer Universität absolvieren zu können. Es gibt auch Mittelschulen, die zu einer Fach- oder Berufsmatur führen.

  1. Wie wird man in die Mittelschule aufgenommen?

Geeignete Schülerinnen und Schüler können im 8. oder 9. Schuljahr eine Aufnahmeprüfung für die Mittelschule machen. In der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig informiert und sie erhalten freiwilligen Vertiefungsunterricht. Es gibt auch die Möglichkeit, direkt aus der 6. Klasse der Primarschule in die Mittelschule einzutreten. Dafür ist ebenfalls eine Prüfung nötig. Für Kinder, die aus der 6. Klasse übergetreten sind, gelten die ersten drei Jahre der Mittelschule als Teil der obligatorischen Schulzeit.

  1. Welche Möglichkeiten bieten sich nach der Mittelschule?

Schülerinnen und Schüler, die eine Mittelschule mit Matura abgeschlossen haben, können an einer Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder an einer Fachhochschule ein Studium absolvieren.

  1. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Lehrpersonen Ihres Kindes, bei der Berufsberatung und Bildungsdirektion des Kantons oder auch direkt bei einer Mittelschule.